Heizungsförderung: So sparen Sie bei der Modernisierung Ihrer Heizung
Die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage kann eine erhebliche Investition sein, die sich jedoch durch staatliche Förderprogramme deutlich reduzieren lässt. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Auswahl und Installation der besten Heizlösung, sondern helfen Ihnen auch, die verfügbaren Fördermittel optimal zu nutzen.
Warum eine Heizungsmodernisierung?
Eine neue, effiziente Heizung spart nicht nur Energie und Kosten, sondern trägt auch erheblich zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Durch den Umstieg auf moderne Heiztechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Hybridheizungen erhöhen Sie den Komfort in Ihrem Zuhause und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Welche Förderung ist möglich?
Seit dem 01.01.2024 ist das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft. Dabei wurden auch die Fördermöglichkeiten geändert und sehen nun wie folgt aus:
- Es werden maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Einfamilienhaus bzw. Wohneinheit anerkannt.
- Der maximale Zuschuss von 70% (für selbstnutzende Eigentümer) ist also 21.000 Euro.
Im Detail bedeutet das folgendes:
- 30% Basisförderung für Investitionskosten für alle GEG- bzw. 65%-EE-konformen Heizungsanlagen in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ab dem 1. Januar 2025 werden nur noch netzdienliche Wärmepumpen gefördert. Die Energieversorgen müssen sie aus der Ferne ein- und ausschalten können, um eine Überlastung der Stromnetzte zu verhindern.
- 20% Speed-Bonus (Geschwindigkeitsbonus) 20% bis 31.12.2028, ab 2029 Reduzierung um 3% alle zwei Jahre (nur für selbstnutzende Eigentümer und nicht für Hybrid-Wärmepumpen)
- 30% einkommensabhängiger Bonus der Investitionskosten für Haushalte im selbstgenutzen Wohneigentum mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
- 5% Wärmepumpen-Bonus für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erd- Wasser- und Abwasserwärme.
- 15% Effizenzmaßnahmen für Gebäudehülle, Heizungsoptimierung (z.B für den Hydraulischen Abgleich), Anlagentechnik (außer Heizung) wie Lüftung oder smarte Steuerung.
- 5% Sanierungsfahrplan gilt nur im Zusammenhang mit den Effizienzmaßnahmen. Ein Sanierungsfahrplan kann also hier die Fördersumme steigern.
- 70% bzw. 55% Gesamtförderdeckel: 70% für selbstnutzende Eigentümer, 55% für alle anderen. Grundförderung und Boni sind kumulierbar.